Verwandte Produkte zum Thema Labrador

21. Februar 2012

Der Labrador ist nicht der Mörder

DerLabrador ist nicht der Mörder:

Eine Düsseldorferin wurde erwürgt in ihrem Badezimmer gefunden. Im Prozess gegen den Ehemann machte der Verteidiger deren Hund als möglichen Täter aus. Doch das Gericht befand den Labrador für unschuldig - anders als den Witwer.

Düsseldorf - Er stand unter Verdacht, wurde dann aber entlastet: Ein Labrador ist für unschuldig befunden worden, seine Besitzerin getötet zu haben. Das Verletzungsmuster könne nicht von einem Hund stammen, entschied das Düsseldorfer Landgericht am Dienstag - und verurteilte den Ehemann der Toten zu acht Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. 

Er habe die 44-Jährige erwürgt, daran bestehe kein Zweifel, befand das Gericht. Die Düsseldorferin war am 11. November 2010 erwürgt in ihrem Badezimmer gefunden worden. Der Verteidiger des 50 Jahre alten Witwers brachte den Hund als Täter ins Spiel und beantragte einen Freispruch für seinen Mandanten. Es sei bekannt, dass ein Labrador manchmal versehentlich seine neugeborenen Welpen erdrücke, trug der Anwalt in dem Prozess vor. Möglicherweise habe der 35 Kilogramm schwere Hund die hilflose 44-Jährige erstickt. 

Dem stand allerdings der Befund des Rechtsmediziners entgegen: Der hatte typische Würgeverletzungen an beiden Seiten des Kehlkopfs der Toten entdeckt. Der Witwer war in erster Instanz zu acht Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil aber aufgehoben. 

Er rügte, dass das Landgericht aus dem Umstand, dass die Frau der Rechtsmedizin zufolge minutenlang gewürgt worden war, auf einen Tötungsvorsatz geschlossen hatte. Bei dem Ehemann war viele Stunden nach der Tat ein Alkoholpegel von 3,4 Promille gemessen worden. Bei derartiger Trunkenheit habe er nicht unbedingt vorsätzlich gehandelt, befand der BGH.




Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Alles rund um den Hund